Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05   

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OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall eines titulierten Kindesunterhalts aufgrund eingetretener Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen; Umfang der Verpflichtung des Unterhaltsverpflichteten zur Bewerbung am Arbeitsmarkt; Leichtfertigkeit des Aufgebens einer sicheren Arbeitsstelle durch ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SGB III § 46 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 313; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Arbeitslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Anforderungen an die Bemühung eines arbeitssuchenden Unterhaltsverpflichteten um eine Arbeitsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kinderunterhalt aber Arbeitslos

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unterhaltsschuldner muss umfangreiche Bewerbungen vornehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Minderjährigenunterhalt - Unterhaltspflichtige Arbeitslose muss sich 20-30-mal pro Monat bewerben - Auch kostengünstige Bewerbungsmöglichkeiten per E-Mail müssen wahrgenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Mit der Ladungsverfügung zur mündlichen Verhandlung am 31.1.2006 hat der Senat die Klägerin unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292 darauf hingewiesen, dass es, soweit gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden, konkreten Vortrags zu Art und Umfang, zu den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit und zum Zeitraum, auf den sich die Behauptung bezieht, bedarf.
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Bei der Anpassung ist der beklagte Unterhaltsgläubiger durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 1, Rz. 398).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Bei der Anpassung ist der beklagte Unterhaltsgläubiger durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 1, Rz. 398).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Die Klägerin hat ihre Arbeitsstelle bereits im Mai 2002 verloren, sodass auch dann, wenn man ihr ein angemessene Übergangszeit zubilligt (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 575), angenommen werden muss, dass sie jedenfalls im September 2003, zu Beginn des streitigen Unterhaltszeitraums, bei ausreichenden Bemühungen in der Lage gewesen wäre, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17

    Anspruch auf Kindesunterhalt

    Zu den Arbeitsplatzbemühungen gehört neben der regelmäßig erforderlichen Meldung beim Arbeitsamt eine intensive Privatinitiative in Form von rechtzeitigen Bewerbungen auf Stellenangebote in Zeitungen u. ä., eigenen Stellenannoncen sowie mündlichen und schriftlichen Bewerbungen, wobei grundsätzlich 20 bis 30 Bewerbungen im Monat zumutbar sind (Senat, Urteil vom 28.02.2006 - 10 UF 133/05, BeckRS 2006, 10002).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Von dem Arbeitsuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1115; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 313), sodass 20 bis 30 Bewerbungsschreiben pro Monat zumutbar sind (Senat, OLG-Report Brandenburg 2006, 976; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 620).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977; OLG Stuttgart FamRZ 2006), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sein können.

    Der Umstand, dass die Arbeitsverwaltung Bewerbungskosten lediglich bis 260 EUR im Jahr finanziert, führt zu keiner anderen Beurteilung (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977).

  • VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld: Einschätzungen der

    Ebenfalls kann dahinstehen, ob die vom JobCenter verlangte Anzahl von bloß fünf Bewerbungen pro Monat ein tauglicher Maßstab für ausreichende Eigenbemühungen sein kann - nach der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung ist von Arbeitsuchenden zu verlangen, dass sie praktisch die gesamte Zeit, die ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 UF 139/17 - juris Rn. 26, Urteil vom 28. Februar 2006 - 10 UF 133/05 - juris Rn. 37; vgl.a. OVG Schleswig, Urteil vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 37 ff.: "durchschnittlich vier bis fünf Bewerbungen pro Monat sind zahlenmäßig zu gering, wenn man berücksichtigt, dass dem Kläger für die Arbeitssuche wöchentlich 40 Stunden zur Verfügung stehen"; vgl. ferner ausführlich Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 1603 BGB, Rn. 612 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2006, 976, 977), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sein können.
  • OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08

    Nachehelichenunterhalt: Erfolgsaussicht der Verteidigung gegen eine auf den

    Dabei sind Alter, Gesundheitszustand, Vorbildung und beruflicher Werdegang der Beklagten zu berücksichtigen (vgl. Senat, FamRZ 2003, 48, 50; FamRZ 2006, 1701).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 10 UF 89/10

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens

    Wenn der Unterhaltsschuldner nicht mehr arbeitslos ist, sondern einer Erwerbstätigkeit nachgeht, bedarf es allerdings der Feststellung besonderer Umstände, die es rechtfertigen, unter dem Gesichtspunkt des bestmöglichen Einsatzes der Arbeitskraft von einem höheren fiktiven Einkommen, als tatsächlich erzielt, auszugehen (Senat, FamRZ 2006, 1701).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.2006 - II-8 WF 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7845
OLG Düsseldorf, 08.03.2006 - II-8 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,7845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2006 - II-8 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,7845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2006 - II-8 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,7845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Aufbesserung der Einkünfte eines im Schichtdienst tätigen Unterhaltspflichtigen durch Aufnahme einer Nebentätigkeit; Beurteilung der Zumutbarkeit anhand der zeitlichen und physischen Belastung; Herabsetzung des Selbstbehalts auf Grund der Führung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1701
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16100
OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05 (https://dejure.org/2005,16100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2005 - 10 WF 287/05 (https://dejure.org/2005,16100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 10 WF 287/05 (https://dejure.org/2005,16100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer fiktiven Einkommensanrechnung im Prozesskostenhilfeverfahren; Anrechenbarkeit einer wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindung als zusätzliches Einkommen; Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei der Bewilligung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1609 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Zurechnung fiktiven Einkommens bei nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen des unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhalts Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
    In einem solchen Fall ist aber stets zu prüfen, ob auf Grund der tatsächlichen Umstände weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass der Unterhaltsschuldner in einem neuen Arbeitsverhältnis ein ebenso hohes Einkommen wie zuvor zu erzielen vermag (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345, 346).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
    In allen übrigen Fällen sind die Einkünfte zu ermitteln, die der Betreffende nach seinem Alter, seiner Vorbildung und dem beruflichen Werdegang erzielen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1984, 374, 377; Senat, FamRZ 2003, 48, 50; Eschenbruch/Mittendorf, aaO.; Kalthoener/Büttner/Niepmann, aaO.).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
    In allen übrigen Fällen sind die Einkünfte zu ermitteln, die der Betreffende nach seinem Alter, seiner Vorbildung und dem beruflichen Werdegang erzielen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1984, 374, 377; Senat, FamRZ 2003, 48, 50; Eschenbruch/Mittendorf, aaO.; Kalthoener/Büttner/Niepmann, aaO.).
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